Platz- und Spielordnung Abteilung Tennis des TSV Ingeln-Oesselse

  1. Allgemein

    1. Das Betreten der Tennisanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
    2. Die Benutzung der Tennisplätze ist ausschließlich Mitgliedern gestattet, die ihrer Beitragspflicht ordnungsgemäß und in vollem Umfang nachgekommen sind. Dabei gelten folgende Ausnahmen:
      1. Nichtmitglieder können die Tennisplätze im Rahmen von Punkt- oder Freundschaftsspielen oder als Teilnehmer offener Turniere in der dafür festgesetzten Zeit nutzen.
      2. Außerhalb der unter i. genannten Anlässe und Zeiten können Nichtmitglieder nur mit einem Mitglied die Plätze als Gäste im Rahmen des vom Vorstand festgelegten Umfangs benutzen.
      3. Nichtmitglieder können die Plätze im Rahmen des vom Vorstand definierten „Schnupperzeitraums“ nutzen, der einer Vereins- und Abteilungsmitgliedschaft vorausgehen kann, um den Tennissport auszuprobieren.
    3. Die Tennisplätze dürfen nur in Sportkleidung und mit Tennisschuhen betreten werden.
    4. Die Clubräume dürfen nicht mit Tennisschuhen betreten werden. Dies gilt auch für den Flur und die Umkleiden.
    5. Für die Garderobe und Wertgegenstände wird auf der ganzen Anlage vom Verein keine Haftung übernommen.
    6. Technische Mängel der Tennisanlage sind unverzüglich dem technischen Obmann oder einem anwesenden Vorstandsmitglied mitzuteilen.
    7. Abfall gehört in die dafür vorgesehenen Behälter.
    8. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der technische Obmann oder ein anwesendes Vorstandsmitglied. Das Recht des Vorstands sowie dessen Beauftragte, die Plätze jederzeit zu sperren, bleibt davon unberührt.
    9. Der Platzwart erhält seine Anweisungen ausschließlich vom Vorstand.
    10. Die Mitglieder des Abteilungsvorstands können Verstöße gegen diese Platzordnung mit einem sofortigem Platzverweis ahnden.
  2. Platzordnung

    1. Der Vorstand informiert über den Start und das Ende der Außenplatzsaison.
    2. Tennisschuhe sind zwingend vorgeschrieben.
    3. Die Plätze sind grundsätzlich vor dem Spielen zu wässern. Ausnahme ist lediglich, wenn die gesamte Spielfläche witterungsbedingt feucht (vor und/oder nach dem Spiel) ist.
    4. Wird die Platzoberfläche beschädigt (Löcher o.ä.), so ist diese sofort wieder herzustellen. Auf den Plätzen stehen Scharrierhölzer (Holzschaber) zur Verfügung. Diese dienen dazu, grobe Unebenheiten auf dem Platz auszugleichen. Wer sich in der Benutzung des Gerätes unsicher ist oder Fragen hat, wendet sich bitte an erfahrene Spieler*innen oder den Vorstand.
    5. Nach der Benutzung ist der gesamte Platz (inkl. der Ausläufe) abzuziehen. Hierbei hat das Abziehen vorzugsweise in immer kleiner werdenden Kreisen von außen nach innen zu erfolgen. So ist gewährleistet, dass der Sand auch auf dem Platz bleibt und nicht an die Seite gekehrt wird.
    6. Die Linien sind zu säubern.
    7. Wässern, Abziehen und Linien säubern ist Aufgabe der Spieler/innen, die den Platz direkt nutzen bzw. genutzt haben.
    8. Die Abzugsmatten sind aus dem Laufbereich zu entfernen.
    9. Getränkeflaschen oder sonstiger Müll sind nach dem Spiel vom Tennisplatz zu entfernen und in den vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen.
    10. Bei anhaltendem Regen muss das Spiel rechtzeitig unterbrochen werden.
  3. Spielordnung

    1. Die Spieldauer für ein Einzel beträgt 60 Minuten, für ein Doppel 90 Minuten (jeweils einschließlich Abziehen und Wässern).
    2. Die Platzbelegung wird namentlich auf der Tafel eingetragen und die Uhr wird auf den Spielbeginn eingestellt. Folgende Personen tragen darunter im Anschluss ein.
    3. Bei starker Frequentierung der Anlage haben Spielerinnen und Spieler, die am selben Tag noch nicht gespielt haben, Vorrang gegenüber denjenigen, die bereits gespielt haben (d.h. mindestens 1 Spieler hat am selben Tag noch nicht gespielt).
    4. Punkt-, Forderungsspiele, Trainingsbelegungen sowie Turniere werden in Platzbelegungsbuch rechtzeitig eingetragen. Sämtliche Plätze, die zur Durchführung benötigt werden, sind für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt.

Diese Platz- und Spielordnung ist gültig ab dem 24.4.2022 bis auf weiteres.

Der Vorstand